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Anerkannter Partner der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien in Berlin

Als anerkannter Partner des Berliner Senats für Bildung, Jugend und Familie fussen wir unser Handeln auf dem
Berliner Bildungsprogramm neben den gesetzlichen Grundlagen.
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Unser gesetzlicher Auftrag

 

Unser Bildungsauftrag

Unser Bildungsverständnis basiert maßgeblich auf dem BBP: „Kitas und Kindertagespflege haben die Aufgabe, die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in den Familien zu ergänzen und zu unterstützen, um allen Kindern eine möglichst gute soziale, emotionale und geistige Entwicklung zu gewährleisten. ... Bildung ist Aneignung und Gestaltung von Welt ... sich ein Bild von sich selbst in dieser Welt zu machen – Eigenverantwortung entwickeln, sich ein Bild von anderen in dieser Welt zu machen – sich solidarisch in die Gemeinschaft einbringen, das Weltgeschehen zu erleben, zu erkennen – Welt gemeinsam mit anderen verantwortlich mitgestalten. ...“

Damit unterliegen unsere Kindertagesstätten, wie alle anderen den rechtlichen Anforderungen des Sozialen Gesetzbuches, sowie in Berlin, dem Kindertagesstättenförderungsgesetz (KitaFöG).

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Unser Kinderschutzauftrag

Neben dem o.g. Bildungsauftrag haben sind wir auch dem Kinderschutze verpflichtet. Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) § 8a hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung definiert. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat die jeweils zuständige Behörde der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mit jedem ihrer KiTa-Träger eine schriftliche „Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII“ abgeschlossen. 

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Erfahre hier mehr zum Berliner Bildungsprogramm

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Wir sehen uns als Förderer der Potentialentfaltung in der Frühkindlichkeit in unterschiedlichen Wirkungsbereichen, z.B. bieten wir als Partner von Eltern und Familien ein Bildungsangebot für Kinder, Eltern und Familien.

Als Bildungsträger sind wir anerkannter Partner der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien (Logo des Senats) in Berlin, somit können Eltern ihre Anspruchsberechtigung mit einem Kita-Gutschein in unseren Einrichtungen verwenden.

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