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Qualität im Umgang miteinander

Qualität ist unser tägliches Streben im Selbstverstädnis einer lernenden Organisation
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"Was können wir besser machen" ist eine Frage, die wir uns täglich stellen.

 

"Die Entwicklungsunterschiede bei Kindern, die auf die pädagogische Qualität im Kindergarten zurückgeführt werden können, entsprechen im Extremfall einem Altersunterschied von einem Jahr, wie in der NUBBEK Studie bestätigt."  Nicht nur diese Studie belegt klar, dass die Qualität der Einrichtung maßgeblich die Entwicklung der Kinder beeinflusst, in positiver wie auch negativer Sicht.

 

Daher sehen wir eine der Hauptaufgaben für unseren Träger in der Sicherung der Qualität im Sinne der Kinder. Wir orientieren uns maßgeblich an der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QVTAG), sowie an

1. den gesetzlichen Grundlagen aus dem SGB sowie dem Kinder- und Jungendhilfegesetz (KJHG) §22 AGB VIII Abs. 1 und Abs. 3.

2. dem Berliner Bildungsprogramm (BBP)

3. dem KitaFöG

4. der Rahmenvereinbarung der Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV TAG)

 

Nach QVTAG verpflichtet sich Blütezeit sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pädagogische Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des BBPs durch systematische interne Evaluation kontinuierlich reflektieren und weiterentwickeln. Für die interne Evaluation werden die „Materialien für die Interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm“ genutzt. Blütezeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung eine externe Evaluation für jede Kindertagesstätte von zertifizierten Anbietern im 5 Jahres Rhythmus durchführen.

 

Blütezeit versteht sich als lernende Organisation und nutzt die interne und externe Evaluation als eine Chance der Weiterentwicklung. Damit entwickeln wir das interne Qualitätsverständnis im Blütezeit Team (Träger und Kindertagesstätten) und reflektieren dieses im Dialog mit den Eltern.

Um dem besonderen Stellenwert von Qualität in unseren Kindertagesstätten Rechnung zu tragen, wird es eine Qualitätsbeauftragte bei Blütezeit geben. Zusätzlich wird in jeder Kindertagestätte ein/eine  pädagogische Fachkraft als Qualitätsbeauftragte/r benannt. Im Qualitätsteam werden Ziele definiert, die Entwicklung beobachtet, dokumentiert und Optimierungen gemeinsam beschlossen.

 

Zusätzlich beziehen wir Eltern mit ein im Rahmen einer jährlichen Elternumfrage, wie auch im Rahmen von quartalsweisen persönlichen Feed-back Gesprächen mit den Elternvertretern mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung.

 

Kontinuierlicher Einbezug von aktuellem Erkenntnisstand in frühkindlicher Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Neurowissenschaften und Lernwissenschaften über

a. Weiterbildungsangebote für unsere Mitarbeiter und

b. Beratungsangebote der Elternarbeit in den Kindertagesstätten und im Sozialraum helfen uns mit den Eltern im Dialog zu bleiben zu den wesentlichen Entwicklungsthemen ihrer Kinder und  damit einer kohärente Welt für Kinder näher zu kommen

 

Fachlicher Erfahrungsaustausch und enge Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen, Verbänden, den Jugendämtern und der Senatsverwaltung ermöglichen uns übergreifende Qualitätserfahrungen und Initiativen in unsere Qualitätssicherungsarbeit einzubeziehen.

 

Die Leitung der Kindertagesstätte ist verantwortlich für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements und für das Erreichen der Qualitätsziele. Die Letztverantwortung bleibt bei dem Träger.

 

Blütezeit gewährleistet in seinen Kindertagesstätten die Förderung jedes Kindes durch ein vom Senat angebotenes Sprachbeobachtungs- und Sprachdokumentationssystem (Sprachlerntagebuch).

 

Als Träger von bilingualen Kindertagesstätten nutzen wir die Grundlage des von der zuständigen Senatsverwaltung erarbeitete „Konzept Europa-Kitas“.

 

Frei nach dem Motto „Qualität ist für alle da!“ widmen wir uns dieser insbesondere durch demokratische Partizipation von Kindern, Eltern, Fachkräften und dem Träger unserer Einrichtung. In Folge werden die Bereiche der Partizipation im Detail in den relevanten Bereichen ausgeführt.

 

Der Träger wird sich in der AG nach §78 des KJHG, in Kooperation mit anderen Trägern, an der Weiter-entwicklung des Qualitätsmanagements für Kindertagesstätten im Bezirk nachhaltig beteiligen.

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